HETZEL-MEDIA
Von : H.HETZEL, Den Haag
Datum : 24.10.2019
Niederlande/Medien
Niederländischer TV-Journalist in Beugehaft genommen/Zeugnisverweigerungsrecht wird nicht respektiert/Angriff auf Pressefreiheit
Von HELMUT HETZEL
Den Haag. Der niederländische TV-Reporter Robert Bas wurde am Donnerstag auf Anordnung der Staatsanwaltschaft in Rotterdam in Beugehaft genommen. Der Grund: Robert Bas will in einem Mordprozess nicht aussagen. Er beruft sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht, weil er sich selbst und seine Informanten schützen will.
Der Fall dreht sich um die Ermordung von Rob Zweekhorst am 1. Januar 2015. Zweekhorst, der Direktor der GGZ Niederlande war, einer Branchenorganisation für die Versorgung von psychisch Kranken und süchtigen Personen, wurde in seinem Wohnort Berkel en Rodenrijs vor den Toren Den Haags erschossen, als er mit seinen Hunden ,,Gassi ging.‘‘
Der Mordfall ist spektakulär, da die Mörder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den falschen Mann töteten. Sie hatten es offenbar auf den Nachbarn von Rob Zweekhorst abgesehen, der ein bekannter Drogen-Baron in den Niederlanden ist und der erst im November 2018 verhaftet und angeklagt werden konnte.
Mysteriöser Mordfall
TV-Reporter Robert Bas berichtete über den mysteriösen Mordfall für den öffentlich-rechtlichen TV-Nachrichtensender NOS. Aber die Telefongespräche, die er im Rahmen seiner Recherchen mit Informanten führte, die wurden vom niederländischen Geheimdienst abgehört. Warum? – Das ist bisher unklar.
NOS-Chefredakteur Marcel Gelauff sagt in einer ersten Reaktion. Diese Beugehaft ist ein Angriff auf die Pressefreiheit. Wir sind uns dessen bewusst, dass es sich hier um einen mysteriösen Mordfall handelt und dass dieser Strafprozess sehr wichtig ist. Sollte Robert Bas vor Gericht aussagen, dann bringt er sich selbst und seine Informanten in Gefahr.‘‘
Nach Angaben der NOS und Chefredakteur Gelauff muss der Kollege Robert Bas ,,mindestens bis Montag‘‘ in Beugehaft in einer Gefängniszelle verbringen. Die Rotterdamer Staatsanwaltschaft will dies jedoch nicht bestätigen.
Journalistenverband NVJ empört
Der Journalistenverband NVJ ist ,,entsetzt und empört‘‘ über die von der Rotterdamer Staatsanwaltschaft angeordnete Beugehaft für den Journalisten Robert Bas. ,,Das ist völlig absurd. Hier werden falsche Signale an Journalisten und an deren Informanten gesendet,‘‘ kritisiert Thomas Bruning, Generalsekretär des NVJ die Beugehaft.
Es sei ,,eine Schande für die Niederlande. Es wird so schnell wie möglich eine einstweilige Verfügung gegen diese Beugehaft erwirkt werden.‘‘
Zeugnisverweigerungsrecht in Holland erst seit 2018
In den Niederlanden gibt es erst seit Oktober 2018 das gesetzlich verbriefte Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten, so wie es in anderen europäischen Ländern, wie etwa in Deutschland schon lange besteht.
Bevor dieses Recht auf Zeugnisverweigerung für Journalisten in den Niederlanden in Kraft trat, wurden in dem sich so tolerant wähnenden Oranjestaat an der Nordsee regelmäßig Journalisten in Beugehaft genommen. Es gab sieben Fälle seit Ende des Zweiten Weltkrieges. Zuletzt im Jahr 2006. Damals wurden zwei Journalisten der Tageszeitung ,,De Telegraaf’’ zu einer Beugehaft verurteilt. Es waren Bart Mos und Joost de Haas. Sie hatten Einsicht in Akten des Geheimdienstes Aivd, damals noch Bvd genannt, erhalten. Sie weigerten sich aber hartnäckig, ihre Informanten zu nennen.
Die Zeitung ,,De Telegraaf‘‘ prozessierte bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – und bekam Recht. Die Beugehaft war unrechtmäßig, urteilten damals die Richter. Auch nun droht im Fall von NOS-Reporter Robert Bas, dessen Arbeitgeber, die NOS, sowie der Journalistenverband NVJ gegen diese Beugehaft zu klagen und – wenn nötig – bis in die oberste Europäische Gerichtsinstanz in Straßburg zu gehen. Es scheint, als hätten manche Staatsanwälte in den Niederlanden immer noch nicht verstanden, dass es hierzulande seit 2018 ein gesetzlich verbrieftes Zeugnisverweigerungsrecht für Journalisten gibt.
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